Grenzüberschreitende Mobilität zu Lernzwecken zwischen EU und dem Vereinigten Königreich erhält neuen Schwung

Die Europäische Kommission möchte Verhandlungen für die EU mit dem Vereinigten Königreich starten, um die Möglichkeiten junger Menschen an bildungsbezogenen gegenseitigen Austauschmaßnahmen wieder zu erhöhen. Dafür hat sie dem Rat jetzt einen Vorschlag vorgelegt.

Wie bekannt, ist die grenzüberschreitende Mobilität zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit dem Austritt dieses Landes aus der Union zurückgegangen. Besonders junge Menschen haben weniger Gelegenheiten, Lebenserfahrungen jenseits des Ärmelkanals zu sammeln und an einem Austausch in den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung teilzunehmen. Außerdem bestehen dort, wo Maßnahmen durchgeführt werden, vielfältige Probleme, argumentiert die Kommission. So ist es für Interessierte, die ein Praktikum oder eine Berufsausbildung in der UK absolvieren möchten, nicht nur schwer, das passende Visumverfahren zu finden, sie sind außerdem noch mit der besonderen Schwierigkeit konfrontiert, dass ihr Praktikum oder ihre Ausbildung im Vereinigten Königreich als „Beschäftigung“ gilt und daher der Mindesteinkommensregel unterliegt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Praktika oder Berufsausbildungen („work placements“), die im Rahmen eines Bildungsprogramms des Vereinigten Königreichs selbst absolviert werden.

Des Weiteren lehnt es das Vereinigte Königreich bisher ab, sich an Unionsprogrammen, wie Erasmus+ und Kreatives Europa zu beteiligen, wodurch es noch weniger Austauschmöglichkeiten gibt.

Geht es nach der Europäischen Kommission soll die Situation verbessert werden, indem eine auf Gegenseitigkeit beruhende Vereinbarung eingeführt wird. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, braucht es ihrer Auffassung nach ein offizielles internationales Abkommen. Sie benötigt für die Verhandlungen eines solchen Abkommens das Mandat vom Rat der EU, dass sie sich mit ihrer entsprechenden Beschlussvorschlag einholen möchte.

Diese formale Vereinbarung soll die Bedingungen festlegen, die beide Seiten erfüllen müssen, damit junge Menschen ohne die bestehenden Probleme wieder einen Teil ihres Studiums, der Ausbildung, ein Praktikum oder einen Freiwilligendienst absolvieren können. Als Zielgruppe sind junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren angedacht. Nach der Vorstellung der Kommission sollen bis zu vier Jahre Aufenthalt im jeweiligen Zielland möglich sein. Weiter werden die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Maßnahmen Inhalt des Abkommens sein und auch Regeln dafür, wie die Einhaltung der Verabredungen überprüft wird. Vor allem soll die grenzüberschreitende Mobilität nicht zweckgebunden sein, so die Idee der EU-Verwaltung, sondern für Arbeit, Studium, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Praktika, Forschung, Freiwilligentätigkeit und weiteres gelten. Auch die Gleichbehandlung ist ein Maßstab für die Kommission, z.B. bei den Studiengebühren und bei der Gesundheitsversorgung.

Folgt der Rat nun der Kommission in ihrem Vorschlag, wird diese Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über Jugendmobilität aufnehmen.

European Consulting Group