Vereinfachte Interaktion zwischen Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung

OZG-Konformität

Integriert in Eureka5

Einhaltung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG)

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in der Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck wurde das neue Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet.

Das Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (kurz „Onlinezugangsgesetz“) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Diese Digitalisierung der von der öffentlichen Verwaltung angebotenen Dienste soll am 01.01.2023 realisiert sein.

Mit Eureka5 sichern Sie die gesetzlichen Vorgaben des OZG bereits jetzt ab.

OZG-KriteriumEureka
Kriterium 1 - LeistungsbeschreibungStufe 4
Kriterium 2 - Antragsprozesse & KontextintegrationStufe 4
Kriterium 3 - Anmeldung mit einem NutzerkontoStufe 3/4
Kriterium 4 - AuthentifizierungStufe 4
Kriterium 5 - BezahlprozesseStufe 4
Kriterium 6 - Zusätzliche DokumenteStufe 3/4
Kriterium 7 - Nutzererfahrung & KonformitätStufe 4
Kriterium 8 - KommunikationStufe 4
Kriterium 9 - Bescheid / ReportStufe 4
Kriterium 10 - PortalintegrationStufe 4
Bewertungsskala 1-1010 (100%)