Ausschreibung zu innovativen Ansätzen bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gestartet

Die Europäische Kommission veröffentlichte jetzt eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für transnationale Projekte. Sie möchte die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, neue Wege zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln, damit Menschen eine effektivere Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt erhalten. Die Förderung ist Teil der Programmlinie Soziale Innovation des Europäischen Sozialfonds+ (ESF+).

Ziel dieser Aufforderung ist es, auf bestehende bewährte innovative Ansätze zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt aufzubauen, diese zu übertragen oder auszubauen.

Von den Antragsteller*innen wird erwartet, dass sie in ihren Projekten alle der drei folgenden Schlüsselbereiche berücksichtigen:

  • die Zusammenarbeit mit lokalen Beschäftigungsakteuren und Partnerschaften zwischen lokalen Arbeitgebern und Gemeinden,
  • die Verbesserung der Mobilisierung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit großen Zugangshindernissen und
  • die Bereitstellung eines individualisierten, zugänglichen und integrativen Ansatzes für Langzeitarbeitslose.

Im Zusammenhang mit dem Call verweist die Europäische Kommission auf einen neuen Bericht zu dem Thema. Der Bericht mit dem Titel „Towards zero long-term unemployment in the EU: Job guarantees and other innovative approaches“ ist eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ansatzes einer „Null-Langzeit-Arbeitslosigkeit“ und von Arbeitsplatzgarantie-Initiativen in ganz Europa. Die Autor*innen gehen auf bestehende Forschungsarbeiten ein, zeigen vergleichende Statistiken zur Langzeitarbeitslosigkeit auf und fassen Ergebnisse einer Umfrage zu Innovation in der Arbeitsmarktpolitik zusammen. Das Dokument enthält darüber hinaus Beispiele von innovativen Ansätzen. Dazu gehört u.a. die Initiative Solidarisches Grundeinkommen in Berlin.

Die Antragsbedingungen für den neuen Aufruf für transnationale Projekte sind in dem diesbezüglichen Leitfaden beschrieben. Die ausschreibende Stelle ist im Auftrag der Kommission die litauische Agentur des Europäischen Sozialfonds.

Erfolgreiche Antragsteller müssen sich dazu verpflichten, an Veranstaltungen zum europäischen gegenseitigen Lernen des Europäischen Kompetenzzentrum für soziale Innovation teilzunehmen. Es ist geplant, während der Projektdurchführung fünf bis sechs solcher Maßnahmen zu organisieren, drei in Präsenz in Vilnius, Paris und Brüssel und drei weitere online

Die Frist für die Einreichung der Vorschläge ist der 30. September 2024. An einem Projekt müssen Organisationen aus mindestens zwei verschiedenen Ländern der EU, Island, Montenegro, Norwegen und Serbien beteiligt sein. Maßnahmen können bis zu 36 Monate dauern. Insgesamt stehen 23 Mio. € zur Verfügung, die Einzelförderung kann 1 bis 3 Mio. € umfassen.

Weitere Informationen und Dokumente enthält die entsprechende Webseite.

European Consulting Group