EU-Kommission legt Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten vor

Mit einer verbindlicheren Gesetzesvorlage möchte die Europäische Kommission dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der Europäischen Union zu verbessern. Sie legte gestern einen Vorschlag für eine Richtlinie für bessere Rahmenbedingungen und für die Bekämpfung von Scheinpraktika vor.

Außerdem soll der seit zehn Jahren bestehende Qualitätsrahmen für Praktika überarbeitet werden, weshalb sie eine angepasste Empfehlung des Rates vorschlägt, die die Eckpunkte für qualitativ hochwertige Formate definiert.

Die neue Richtlinie „zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen und zur Bekämpfung regulärer als Praktika getarnter Arbeitsverhältnisse“, die sogenannte „Praktikumsrichtlinie“ setzt auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Darüber soll sicher gestellt werden, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden. Eine Ausnahme soll nur gelten, wenn objektive Gründe vorliegen, wie sehr unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres Maß an Verantwortung, eine geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil.

Die Mitgliedstaaten sollen als Teil des Gesetzes Scheinpraktika durch Kontrollen und Inspektionen verhindern. Dafür sollen die Behörden Informationen von den Unternehmen über die Anzahl, Dauer und über Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern können. Die Länder werden verpflichtet, Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen. Außerdem würde die rechtliche Grundlage Arbeitnehmervertretungen ermöglichen – da wo nicht schon Praxis – die Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten zu schützen.

Rat und Parlament der EU müssen der Richtlinie zustimmen. Das Europäische Parlament hatte die Kommission im Vorfeld in einer Entschließung aufgefordert, Maßnahmen für bessere Praktika zu ergreifen. Die grundsätzliche Zustimmung von dieser Seite ist also zu erwarten.

Was die sogenannte verstärkte Empfehlung des Rates betrifft, so sollen die Qualitätskriterien aus dem 2014er Rahmen weiterhin gelten. Neu ist u.a., dass diese jetzt für alle Praktika angewandt werden sollen, d.h. auch für Praktika, die im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung stattfinden oder für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind.

Die bisherigen Qualitätsmarkmale – wie eine schriftliche Vereinbarung, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika, eine angemessene Lernerfahrung als zentraler Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte, Anerkennungszertifikat – werden ergänzt, beispielsweise um den Aspekt der fairen Vergütung. Außerdem sollen alle Sozialschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats erhalten.

Um mehr Chancengleichheit zu fördern ist vorgesehen, Personen aus benachteiligten Verhältnissen gezielt anzusprechen und barrierefreie Arbeitsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen zu schaffen. Außerdem soll die Vermittlung in Arbeit nach dem Praktikum stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dafür könnten Praktikumsanbieter*innen Anreize geboten werden, Praktikantinnen und Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten.

Diesen Vorschlag müssen nun die Mitgliedstaaten gutheißen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission zu Praktika.

European Consulting Group