Europäischer Rechnungshof legt Analyse zu EU-Maßnahmen für qualitativ hochwertige Praktika für junge Menschen vor

Neben Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Compliance-Prüfungen zu verschiedenen spezifischen Ausgaben- und Politikbereichen der Europäischen Union veröffentlicht der Gerichtshof der EU auch Analysen. In solchen Analysen beschreibt und analysiert der Hof einen aktuellen Politikbereich oder ein aktuelles Thema der EU.

Die Prüfer*innen führten eine Untersuchung zu dem Thema hochwertige Praktika und Qualitätsmerkmale durch, die u.a. auf der Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika des Rates aus dem Jahr 2014 basiert. Der Rat empfahl darin den EU-Ländern, eine Reihe von Mindestanforderungen umzusetzen, um die Qualität von Praktika sicherzustellen, darunter die Festlegung von Lernzielen, der Abschluss eines Praktikumsvertrags, die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen und eine angemessene Praktikumsdauer. Diese Empfehlung wird derzeit überarbeitet, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen.

Ziel dieser Bewertung ist es, so erklärt der Hof, den Interessenträgern und der breiteren Fachöffentlichkeit eine objektive und nützliche Informationsquelle im Hinblick auf die laufende Aktualisierung des EU-Politikrahmens für Praktika zur Verfügung zu stellen. Das Dokument gibt einen Überblick über die EU-Maßnahmen im Bereich Praktika und zusammenfassende Einschätzungen über die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten.

So stellen die Autor*innen fest, dass Praktika heute wichtiger werden, da immer mehr junge Menschen in der EU ein Praktikum absolvieren, bevor sie ins Berufsleben starten. Der Begriff „Praktikum“ werde unterschiedlich definiert, und es gebe nur wenige verlässliche Daten, was faktenbasiertes politisches Handeln erschwere. Zudem werde die Empfehlung des Rates zu hochwertigen Praktika in den Mitgliedsländern nicht einheitlich angewendet, und junge Menschen mit unterschiedlichem sozialem Hintergrund hätten möglicherweise nicht die gleichen Chancen auf einen Praktikumsplatz.

Auch wenn es keine offiziellen Statistiken über Praktika in der EU gibt, schätzen die EU-Prüfer*innen, dass jährlich bis zu 3,7 Millionen junge Menschen ein Praktikum absolvieren.

Die EU, so wird weiter ausgeführt, stelle Mittel für Praktika bereit, es lägen jedoch keine Informationen über die konkreten Beträge oder die genaue Zahl der Praktikant*innen vor, die eine solche Unterstützung erhalten. Aus dem Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen würden vor allem benachteiligte junge Menschen in den Mitgliedstaaten unterstützt – durch aktive Praktika auf dem Arbeitsmarkt. Sie weisen darauf hin, dass keine genauen Zahlen darüber vorliegen, wie viel der jährlich 1,53 Milliarden Euro, die für die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt vorgesehen sind, tatsächlich für Praktika ausgegeben werden. Schätzungen zufolge würden jedes Jahr mindestens 270.000 junge Menschen an solchen EU-finanzierten Praktika teilnehmen. Darüber hinaus böten das Programm Erasmus+ und andere EU-Fonds, die direkt von der Kommission verwaltet werden, Unterstützung in erster Linie für grenzüberschreitende Praktika; daran sind jedes Jahr rund 90.000 junge Menschen beteiligt. Der Rechnungshof hat sich auch mit der Frage befasst, ob die Bezahlung im Praktikum für die Staaten ein Qualitätsmerkmal darstellt. Wenn es um die wichtigsten Kriterien eines hochwertigen Praktikums gehe, besteht nach Information des Hofes Uneinigkeit darüber, ob dazu auch eine Aufwandsentschädigung gehört. Aktuelle Umfragen zeigten, dass rund ein Drittel der Praktikant*innen auf dem Arbeitsmarkt nicht bezahlt wird. Dies könnte nach Auffassung des Hofes den gleichberechtigten Zugang zu Praktika verhindern und somit den Einstieg benachteiligter junger Menschen in den Arbeitsmarkt erschweren.

European Consulting Group