Innovative Maßnahmen für die Entwicklung von Finanzmärkten für Sozialunternehmen im ESF+

Ende letzten Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Maßnahmen, die aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden sollen. Es geht dabei langfristig um die Entwicklung von finanziellen Instrumenten und Finanzmärkten für soziale Unternehmen. Mit der neuen Modellmaßnahme möchte die für Beschäftigung und soziale Angelegenheit zuständige Generaldirektion Akteure auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite zusammenbringen. Die wichtigsten Partner, wie potenzielle Investoren, Finanzintermediäre, Unterstützungsorganisationen und Interessensgruppen sollten zusammenarbeiten, um ein konkretes Finanzinstrument und ein Programm zur Vorbereitung auf Investitionen für Sozialunternehmen zu schaffen, die Investitionen unter 500.000 € benötigen. Da die Landschaft der Sozialwirtschaft sehr unterschiedlich in der EU aussieht, möchte die Kommission mit ihrer Förderlinie vor allem Länder bzw. Regionen ansprechen, wo entsprechende Finanzmärkte noch relativ jung sind. Sie nennt Merkmale, um zu verdeutlichen, was sie darunter versteht.

Es gibt kein geeignetes Finanzinstrument für Sozialunternehmen bzw. bestehende Instrumente decken die Bedürfnisse von Sozialunternehmen nicht angemessen ab. Es gibt zwar bereits ein grundlegendes Verständnis der Marktbedürfnisse, der Finanzierungslücken und der potenziellen Investoren, aber verschiedene Akteure arbeiten isoliert und sind noch nicht bereit, sich an einem Finanzierungsinstrument für Sozialunternehmen zu beteiligen. Potenziellen Investoren, Intermediären und Banken fehlt es an Fachwissen, um die für die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen auszuarbeiten. Möglicherweise fehlt es auch an Kapazitäten und Instrumenten, um die Tragfähigkeit von Geschäftsplänen zu beurteilen, Investitionsstrategien zu entwerfen und die sozialen Auswirkungen zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund gehören zu den förderfähigen Maßnahmen Analysetätigkeiten wie eingehende Marktbewertungen, Kartierungsprojekte, Bewertung der Durchführbarkeit, Kommunikations- und Vernetzungsmaßnahmen, Schulungsaktivitäten als auch Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten. Darüber hinaus würde über den Call auch die Umsetzung von Modellen bewährter Finanzierungs- oder Unterstützungsmodelle in einem anderen Mitgliedstaat, die Wissensverbreitung und der Know-how-Transfer ko-finanziert werden. Die Ausarbeitung der rechtlichen Dokumente für soziale Finanzierungsinstrumente durch Finanzexpert*innen und Rechtsfachleute kann ebenfalls Teil von innovativen Aktivitäten sein.

Der Leitfaden und alle weiteren Dokumente sind auf der Ausschreibungsseite zu finden. Bewerbungsfrist ist der 14. März 2024.

European Consulting Group