Europäische Kommission startet Monitoringprozess zur Umsetzung der EU-Kindergarantie

Mitte des Jahres 2021 wurde durch eine Empfehlung des Rates die vom Europäischen Parlament angeregte und von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Europäische Garantie für Kinder eingeführt. Das Konzept folgt der bereits bekannten Jugendgarantie der EU. Deren Umsetzung soll nun durch ein neues Monitoring dahingehend begleitet werden, die Erfolge bzw. Nichterfolge für die Union sichtbar zu machen.

Ziel dieser Empfehlung ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird.

Diese Dienste sollen für die national zu spezifizierenden Zielgruppen von Kindern mit besonderem Förderbedarf eine kostenlose frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, eine kostenlose Bildung, kostenlose Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung und angemessenen Wohnraum garantieren.

Die Mitgliedstaaten erarbeiteten nach der Annahme der Empfehlung ihre nationalen Aktionspläne und legten sie in 2022 Brüssel vor. Die Pläne beschreiben unter anderem die Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Empfehlung geplant oder ergriffen werden, auch auf regionaler und lokaler Ebene, sowie die erforderlichen Finanzmittel und Fristen. Dabei sollte ein Ausblick auf die Zeit bis zum Jahr 2030 gegeben werden, was zugunsten „bedürftiger Kinder“ geplant wird. „Bedürftige Kinder“ sind laut offiziellem Beschlusstext Menschen unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Der nationale Plan Deutschlands trägt den Titel „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“.

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Die europäische Empfehlung an die EU-Länder enthält eine Reihe von Anregungen für die Bereiche Bildung, Gesundheitsversorgung, Gesunde Ernährung und Wohnen.

Im Bereich Bildung, Erziehung und schulbezogene Aktivitäten sind die bekannten inklusionsbezogenen bildungspolitischen Ansätze zu finden.

Darüber hinaus wird den Mitgliedstaaten beispielsweise empfohlen:

  • finanzielle und nichtfinanzielle Hindernisse für die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten zu ermitteln und gegen Probleme vorzugehen;
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag bereitzustellen;
  • Unterrichtsmaterialien, einschließlich digitaler Lehrmittel, Bücher, Uniformen oder gegebenenfalls andere benötigte Kleidung abzusichern;
  • Hochgeschwindigkeitsverbindungen, digitale Dienste und angemessene, für den Fernunterricht erforderliche Ausrüstung bereitzustellen, damit der Zugang zu Bildungsinhalten online gewährleistet ist;
  • die digitalen Kompetenzen der bedürftigen Kinder und der Lehrkräfte zu verbessern und die erforderlichen Investitionen zu tätigen, um die digitale Kluft in allen ihren Formen anzugehen;
  • die Teilnahme an schulbezogenen Aktivitäten zu gewährleisten, einschließlich Schulreisen sowie Sport-, Freizeit- und kulturelle Aktivitäten;
  • die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen, lokalen Gemeinschaften, Sozial-, Gesundheits- und Kinderschutzdiensten, Familien und Akteuren der Sozialwirtschaft zu entwickeln, um inklusive Bildung und Erziehung zu unterstützen;
  • Bildungseinrichtungen als Zentren der Inklusion und der Teilhabe aufzubauen und mit entsprechenden Investitionen zu fördern.

Der neue Monitoringrahmen wird genutzt, um auf der Grundlage von Statistiken und Daten zu verfolgen, wie die Europäische Kindergarantie umgesetzt wird. Für das Monitoring auf europäischer Ebene sollen die vielfältig vorhandenen Datenquellen und Indikatoren des Statistischen Amtes der EU verwendet werden. Bei Bedarf sollen aber auch weitere gemeinsame quantitative und qualitative Ergebnisindikatoren entwickelt werden, wenn sie dann zu einem genaueren Bild zu den Lebenslagen dieser Kinder und Jugendlichen beitragen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis März dieses Jahres über die Umsetzung der ersten zwei Jahre in ihrem Land berichten. Die Europäische Kommission plant, das Fortschrittsreporting in die Arbeit zum sozialpolitischen Scoreboards als Teil des Europäischen Semesters einzubinden. Ein erster gemeinsamer Bericht über diese Europäische Garantie für Kinder ist für dieses Jahr angekündigt.

Weitere Informationen, Themenpapiere und die nationalen Aktionspläne stehen auf der „European Child Guarantee“-Homepage zur Verfügung.

European Consulting Group