EP-Abgeordnete wollen mehr Zuverlässigkeit für Prüfungen und Kontrollen nationaler Behörden bei geteilter Mittelverwaltung

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nahmen diese Woche in ihrer Plenarsitzung eine Entschließung zu den Möglichkeiten für die Verbesserung der Zuverlässigkeit von Prüfungen und Kontrollen der nationalen Behörden bei geteilter Mittelverwaltung an.

Darin verweist das Parlament darauf, dass bei der geteilten Mittelverwaltung die Europäische Kommission die letztendliche Verantwortung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans behält, die Mitgliedstaaten aber verpflichtet sind, wirksame nationale Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die von der EU finanzierten Programme im Einklang mit den geltenden Vorschriften einzurichten.

Die Parlamentarier*innen betonen, dass die Komplexität der Vorschriften über EU-Mittel zusammen mit den häufigen Änderungen der Verordnungen zwischen den Programmplanungszeiträumen zu rechtlicher Zweideutigkeit oder Problemen bei der Einhaltung der Vorschriften sowie zu Fehlinterpretationen und mangelhafter Umsetzung führen können. Dadurch entstehe ein höheres Fehlerrisiko, heißt es.

Abstimmung im Europäischen Parlament, Quelle: EP

Sie unterstützen den sogenannten einheitlichen Prüfungsansatz in der gesamten EU und beklagen, dass die Leitlinien der Kommission oft sehr theoretisch und technokratisch seien und unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Ihrer Auffassung nach führen die Maßnahmen zu Überregulierungspraktiken, mehr Bürokratie und zu kontinuierlichen Änderungen der Durchführungsnormen durch die Mitgliedstaaten.

Sie verweisen darauf, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung des Ansatzes der einzigen Prüfung Doppelarbeit bei der Prüfungstätigkeit verhindere, die Gesamtkosten der Prüfungstätigkeiten für die Mitgliedstaaten und die Kommission senke sowie den Verwaltungsaufwand für die geprüften Stellen verringere. Allerdings, so ergänzen sie, hänge die Anwendung davon ab, dass die Rechnungsprüfungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten solide und zuverlässige Prüfungsarbeiten verrichten.

In seiner Position fordert das EP die Europäische Kommission auf, ein gemeinsames Verständnis des Ansatzes der einzigen Prüfung zu verbessern und die für die Fonds und Programme der EU geltenden Vorschriften und Anforderungen weiter zu vereinfachen. Außerdem solle die Behörde weiterhin nach Möglichkeiten suchen, wie die EU-Staaten bei der Umsetzung von Richtlinien, der Herausgabe von Leitlinien und der Ausführung von EU-Mitteln unterstützt werden können, wobei die Wechselwirkungen zwischen den EU-Vorschriften und den nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen seien.

Den Mitgliedstaaten empfiehlt das Parlament, von vereinfachten Kostenoptionen Gebrauch zu machen, um die Komplexität der EU-Vorschriften in den Griff zu bekommen und die Fehlerquote zu senken. Das kann nach Auffassung der europäischen Volksvertreter*innen auch dabei helfen, dass die zuständigen Stellen sich besser auf die Verwirklichung der politischen Ziele konzentrieren können.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, die Überregulierung zu verringern und andererseits die verzögerte, fragmentierte oder unvollständige Anwendung oder Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU genau zu überwachen.

European Consulting Group