Europäische Kommission beauftragt Studie zu Verwaltungskosten und Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Europäischen Strukturfonds

Die Europäische Kommission hat jetzt über die Vergabe eines Auftrages zur Bewertung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung aller von der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen 2021-2027 betroffenen Struktur- und Kohäsionsfonds informiert. Mit der Durchführung dieser Untersuchung ist ein Konsortium aus den Firmen Rambøll Management, Ismeri Europa, Istituto di Ricerca Interdisciplinare Srl und Forefront Oy beauftragt.

Der allgemeine Zweck dieser Studie besteht darin herauszufinden, ob die im Vorfeld der neuen Förderphase durchgeführten Schätzungen zu Verwaltungskosten und Kosteneinsparungen eingetreten sind. Die Ergebnisse sollen für die Ausarbeitung neuer Vorschläge und Optionen für die neue Förderperiode nach 2027 herangezogen werden. Außerdem möchte die EU-Verwaltung die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand ermittelt und quantifiziert haben, die sich aus zusätzlichen nationalen oder regionalen Praktiken ergeben, Anforderungen, die über den EU-Rechtsrahmen für die Fonds hinausgehen. Letzteres wird als Gold-Plating bezeichnet.

Unter Verwaltungskosten versteht die EU-Behörde die Kosten, die den Programmbehörden für die übertragenen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Programme zur Verfügung gestellt werden. Es umfasst alle Kosten von der Konzeption bis zum Abschluss der Operationellen Programme, einschließlich Verwaltung, Überwachung, Bewertung, Information und Kommunikation, Kontrolle und Prüfung. Dazu gehören die Ausgaben für das Personal, das mit der Durchführung der Fonds beschäftigt ist, Aufwendungen für extern eingekaufte Dienstleistungen und Entgelte für Gemeinkosten.

Der zweite Untersuchungsgegenstand – der Verwaltungsaufwand – beinhaltet zusätzliche Aufwendungen und Kosten, die den Begünstigten und Endempfängern entstehen, wenn sie eine Förderung beantragen und die geförderten Maßnahmen durchführen. Diese Kosten berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus eines Projektes: Antragstellung, Durchführung (Überwachung, Berichterstattung, Informations- und Publizitätspflichten), Prüfungen und Kontrollen. Hier werden nur die Aufwendungen angeschaut, die sich auf die Finanzierung aus den EU-Fonds beziehen.

Wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, sollen die Verwaltungspraktiken und -verfahren in allen Mitgliedstaaten untersucht werden, um Ineffizienzen bei der Umsetzung der Fonds zu ermitteln und insbesondere Gold-Plating-Praktiken zu identifizieren. Die Kommission unterscheidet dabei zwischen „aktivem“ und „passivem“ Goldplating. Ersteres besteht, wenn zusätzliche Verwaltungsverfahren und regulatorische Verpflichtungen bestehen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen. Passiv heißt, die nationalen, regionalen oder lokalen Akteure wenden die in den Verordnungen vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen nicht an.

Ein weiterer Untersuchungsgegenstand ist der Digitalisierungsgrad von Verwaltung und Verfahren. Es soll bewertet werden, wie weit die Bereiche Antragstellung, Auswahl, Verwaltung, Berichterstattung, Kontrolle und Audits digitalisiert sind. Dabei möchte sich die Europäische Kommission ein Bild verschaffen, ob es wesentliche Unterschiede bei der Nutzung von IKT in der Programmumsetzung innerhalb der Mitgliedstaaten gibt.

European Consulting Group