Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Analyse zur Digitalisierung der EU-Fördermittelverwaltung

In seinem „Review 04/2023: Digitalising the management of EU funds“ kommt der Europäische Rechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass das Ziel einer wirklich digitalen Europäischen Kommission noch nicht erreicht ist. Nach den bestehenden Vorschriften der EU bestehe keine Verpflichtung zur einheitlichen Nutzung gemeinsamer IT-Tools bei der Verwaltung von Fördermitteln und Finanzen, heißt es in dem Dokument. Es gebe ein komplexes IT-Umfeld mit vielen lokalen Systemen, Datenbanken und Portalen, was ein effizientes Finanzmanagement verhindere.

Über seine Kontrollberichte hinaus erarbeitet der Hof Meinungen und Analysen zu bestimmten EU-Politiken und aktuellen Themen. Zu dieser Serie gehört die neue Publikation.

Die Europäische Kommission und alle für die Verwaltung von EU-Geldern zuständigen Stellen sind bei der Digitalisierung mit Schwierigkeiten konfrontiert, meinen die Prüfer*innen. Die Interoperabilität durch Angleichung verschiedenartiger IT-Systeme und Datenbanken erweist sich als besondere Herausforderung. Da die EU-Gelder von zahlreichen Stellen und über eine Vielzahl von IT-Systemen verwaltet würden, sei es derzeit nicht möglich, breit angelegte Tests durchzuführen, die dazu beitragen könnten, die finanziellen Interessen der EU zu schützen und die Prüfung der EU-Ausgaben effizienter zu gestalten. Die Digitalisierung ist nach wie vor eine Baustelle, wo es erhebliche Verzögerungen und Kostenüberschreitungen gibt, kommentierte das für die Analyse zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Dort, wo die Europäische Kommission hauptsächliche Mittelverwalterin ist, scheint die digitale Umsetzung besser zu funktionieren. Das digitale System für flächenbezogene Zahlungen in der Landwirtschaft wird dafür als Beispiel genannt.  

Bei den Europäischen Strukturfonds allerdings scheint es nicht so ideal zu laufen. Laut Review liegt dies daran, dass viele unterschiedliche IT-Instrumente in den EU-Staaten genutzt werden. Da diese Tools meist nicht in die EU-Systeme integriert seien, gebe es kein effizientes Mittel für den Austausch von Informationen über die Empfänger*innen von EU-Mitteln, sagen die Autor*innen. Die Kommission betreibe zwar ein Online-Portal mit Informationen über Auftragnehmer*innen und Empfänger*innen von EU-Geldern bei den von ihr direkt und indirekt verwalteten Programmen. Es fehlten allerdings Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümer*innen und den Endempfänger*innen der Mittel, wenn das Geld von Partnerorganisationen oder anderen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU verwaltet wird.

Um die Transparenz deutlich zu verbessern und damit den EU-Haushalt zu schützen, regt der Hof an, eine einheitliche Kennung für Auftragnehmer*innen und Empfänger*innen von EU-Geldern einzuführen, was eine Suche über die verschiedenen Tools und Systeme hinweg ermöglicht. Die Prüfer*innen ergänzen, dass es zwar ein einheitliches Instrument zur Datenauswertung und Risikobeurteilung gibt. Die Nutzung sei aber nicht verpflichtend und nicht sehr verbreitet in der EU. Möglicherweise wird es eine solche Verpflichtung für den nächsten Programmplanungszeitraum ab 2028 geben, die Kommission hat dazu bereits einen Vorschlag gemacht.

European Consulting Group