Europäische Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Anpassung der Mindesteinkommensregelungen in den Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission legte jetzt einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung vor, die sich mit einer angemessenen Mindestsicherung für den Lebensunterhalt befasst. In dem Text sind Anregungen an die Mitgliedstaaten formuliert, wie sie ihre Mindesteinkommensregelungen modernisieren können, um wirksamer gegen Armut und sozialer Ausgrenzung anzugehen.

Unter Mindesteinkommen versteht die Kommission Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für diejenigen, die unter einem bestimmten Einkommensniveau liegen. Alle EU-Staaten verfügen über solche Hilfen zur Grundsicherung, die im Allgemeinen durch Sachleistungen ergänzt werden. Diese bestehen aus spezifischen Dienstleistungen als auch gezielte Anreize für den Zugang zum Arbeitsmarkt. So sollen diese Mindesteinkommensregelungen nach Meinung der EU-Behörde nicht als passives Instrument verstanden werden, sondern als Sprungbrett für die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung bzw. Inklusion. Deshalb sind für sie diejenigen Mindesteinkommensregelungen gut, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Armutslinderung, Schaffung von Beschäftigungsanreizen und nachhaltiger Haushaltsführung sorgen.

Dieses ausgewogene Verhältnis besteht ihrer Analyse nach nicht überall. Es gebe zwar in allen Mitgliedstaaten Mindesteinkommensleistungen, doch deren Angemessenheit, Reichweite und Wirksamkeit bei der Unterstützung der Menschen seien sehr unterschiedlich. 94,5 Millionen Menschen waren 2021 in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, mehr als jeder Fünfte. Die Sozialschutzsysteme seien nicht immer effektiv, meint sie. Etwa 20 % der von Armut bedrohten Arbeitslosen habe keinen Anspruch auf Einkommensunterstützung und Schätzungen zufolge würden etwa 30 % bis 50 % der anspruchsberechtigten Personen keine Mindesteinkommensunterstützung in Anspruch nehmen.

Der Vorschlag für eine Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion stellt den Mitgliedstaaten Leitideen zur Verfügung, wie sie ihre Sozialschutzbestimmungen auf eine bessere Bekämpfung von Armut und eine effektivere aktive Inklusion ausrichten können. Damit, so kündigt die Kommission an, unterstütze die EU die Länder auf ihrem Weg zu den jüngst bekanntgegebenen nationalen Zielen der Armutsbekämpfung.

Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis und Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte stellen die Empfehlung zu Mindesteinkommensregelungen vor

Verbesserungsbedarf sieht die Kommission besonders bei der Angemessenheit der Einkommensunterstützung, der Reichweite und Inanspruchnahme von Leistungen, beim Zugang zu aktivierenden Arbeitsmarktmaßnahmen und weiteren unterstützenden und grundlegenden Dienstleistungen. Auch für eine wirksamere Umsetzung der Systeme und des Managements der sozialen Sicherheitsnetze setzt sie sich ein.

Für die Einkommensunterstützung und Inanspruchnahme des Mindesteinkommens fordert die Behörde transparente und nichtdiskriminierende Verfahren. Antragsverfahren sollten zugänglich und einfach sein und von benutzerfreundlichen Informationen begleitet werden. Der Entscheid über einen Antrag auf Mindesteinkommen sollte innerhalb von 30 Tagen nach Antragseinreichung ergehen. Mindesteinkommensregelungen sollten die Möglichkeit vorsehen, auf Krisen zu reagieren, beispielsweise durch das Einräumen von mehr Flexibilität in Bezug auf die Anspruchsberechtigung. Das sind einige der Empfehlungen.

Im Vorschlagstext weist die EU-Institution außerdem noch einmal darauf hingewiesen, dass EU-Gelder in den Mitgliedstaaten für Reformen und Investitionen genutzt werden können, die wirksamere Regeln und soziale Infrastrukturen zum Ziel haben.

Im nächsten Schritt befassen sich die EU-Länder im Rat mit den Inhalten der Empfehlung. Sie sind es ja, die sich nach Annahme des Textes zum Handeln verpflichten. Die Europäische Kommission wird die Fortschritte dann beobachten und als Teil des Europäischen Semesters bewerten.

European Consulting Group