Mitgliedstaaten legen nationale Ziele für Beschäftigung und Armutsbekämpfung für 2030 fest

Bei der letzten Sitzung der Arbeits- und Sozialminister*innen im Rat haben die Staaten der EU ihre nationalen Ziele für die Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte bis 2030 vorgestellt. Es geht dabei um dein einzelnen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erreichung der EU-Ziele für Beschäftigung und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission hatten auf dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte ins Leben gerufen. Die Säule umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die im 21. Jahrhundert für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme als unerlässlich angesehen werden. Die Grundsätze sind in drei Kapitel unterteil: (1) Chancengleichheit und gleichberechtigter Arbeitsmarktzugang; (2) faire Arbeitsbedingungen; und (3) Sozialschutz und Inklusion.

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Aktionsplan für die Umsetzung der europäischen Säule im letzten Jahr die Kernziele für die Bereiche Beschäftigung, Qualifizierung und Armutsbekämpfung für das Jahr 2030 definiert. Sie beschreibt diese als drei ehrgeizige, aber realistische Ziele, um das Beschäftigungsniveau hochzuhalten, das lebenslange Lernen in den sozialen Marktwirtschaften zu verankern und die Armut, einschließlich der Kinderarmut, zu verringern.

Im Konkreten bedeutet dies, dass im Jahr 2030

  1. mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen,
  2. mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen und
  3. die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Vergleich zu 2019 um mindestens 15 Millionen verringert wird, darunter mindestens 5 Millionen Kinder.

Um dieser Situation näher zu kommen, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, eigene Zielmargen aufzustellen, die in der letzten Tagung des Rates final präsentiert werden konnten. Diese sind Ergebnis intensiver Konsultationen mit den Mitgliedstaaten auf verschiedenen Ebenen seit Herbst 2021. Aus der Übersicht mit den individuellen Vorhaben geht hervor, dass Deutschland für die Zeit der nächsten acht Jahre eine Beschäftigungsquote von 83 % und eine Beteiligung von 65 % der Menschen über 18 Jahre an Weiterbildung anstrebt. Die Zahl der von Armut bedrohten Menschen soll bis dahin um 1,2 Millionen Personen reduziert werden.

Quelle: Europäische Kommission

Die EU-Behörde verdeutlicht in einem Statement, dass die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen besonders positiv zu bewerten seien. Sie wird die beschäftigungs- und sozialpolitischen Fortschritte auf der Grundlage der nationalen Ankündigungen überwachen.

Weitere Informationen zu dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte stehen hier zur Verfügung.

European Consulting Group