Europäische Kommission empfiehlt Mitgliedstaaten unkomplizierte Anerkennung von Qualifikationen flüchtender Menschen aus der Ukraine

Die Europäische Kommission hat sich mit einer spezifischen Empfehlung an die Mitgliedstaaten gewandt, in der sie die Anerkennung von Qualifikationen der aus der Ukraine flüchtenden Menschen, thematisiert. Sie stellt klar, dass die EU-Länder Engpässe an Fachkräften in einer Reihe von Wirtschaftssektoren hat, und eine schnelle berufliche Integration somit auch im Interesse der Staaten ist.

Darüber hinaus beschreibt sie neue Bedarfe, die sich durch die Flucht in die EU ergeben. Dazu gehören vor allem auch ukrainisch sprechendes Gesundheits- und Lehrpersonal, das in Schulen und Gesundheitsdiensten Erwachsene, Kinder und Jugendliche begleiten kann.

In dem Dokument gibt die Behörde Hinweise auf eine Reihe von bestehenden Informationsquellen und Ressourcen, die bei Fragen der Anerkennung von Berufsabschlüssen, Ausbildungen und Studien Unterstützung bieten kann. So arbeitet die Ukraine seit vielen Jahren in den verschiedenen europäischen Netzwerken in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulbildung und Bildung mit. Bei den zuständigen EU-Agenturen liegt einiges an Wissen und Daten über ukrainische Systeme und Abschlüsse vor, die die Mitgliedstaaten ihrer Auffassung nutzen sollten. In einer Situation, in der es einen raschen Zustrom einer sehr großen Zahl von Menschen gibt, meint die EU-Verwaltung, hätten die Mitgliedstaaten nicht die Zeit, jeden Fall einzeln zu bewerten und eine entsprechende eingehende Analyse vorzunehmen. Deshalb ist es ihrer Meinung nach wichtig, ein Verständnis über ukrainische Qualifikationen, das ukrainische Qualifikationssystem und den ukrainischen Qualifikationsrahmen aufzubauen. Und dabei möchte sie helfen.

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, die Formalitäten für die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf ein Minimum zu reduzieren. Sie fordert die Nationalstaaten auf

  • für eine schnellere Abwicklung von Verfahren zu sorgen, indem sie beschleunigte Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen von Personen einführen, die vorübergehenden Schutz genießen
  • sicherzustellen, dass nur unverzichtbare Unterlagen verlangt werden
  • andere Formen des Nachweises neben Originaldokumenten (z. B. digitale Kopien) zu akzeptieren
  • auf bestimmte Anforderungen zu verzichten, z. B. keine beglaubigten Übersetzungen zu verlangen sowie
  • Kosten für solche Verfahren zu senken oder auszusetzen.

Die Kommission geht in ihrem Text auch speziell auf das Gesundheitswesen, Schulen sowie Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung ein. Es sollte möglich gemacht werden, Personen aus der Ukraine mit der jeweils fachlichen Ausbildung so weiterzubilden, dass sie bei Angeboten für ihre Landsleute eingesetzt werden können.

European Consulting Group