Kommission wünscht sich Stellungnahmen zum Thema Mindesteinkommen

Die Europäische Kommission hat jetzt einen Aufruf gestartet, über den sie Stellungnahmen für eine mögliche Empfehlung des Rates zu angemessenen Mindesteinkommensregelungen in der EU einsammeln möchte.

Beiträge können bis zum 1. April abgegeben werden. Der Aufruf gehört zu den üblichen Bausteinen der sogenannten „Better-Regulation“-Verfahren und wird immer angewendet, wenn die Kommission eine neue Initiative starten möchte. Sie beruft sich für die Maßnahme zum Mindesteinkommen auf die Europäische Säule sozialer Rechte und meint, dass Mindestabsicherungen durch die sozialen Sicherungssysteme auch eine grenzüberschreitende Dimension hat. In dem Hintergrundpapier argumentieren die Autor*innen, dass die Gestaltung der sozialen Sicherheitsnetze Auswirkungen über die nationalen Grenzen hinaus habe, indem nicht nur Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, sondern auch auf regionaler Ebene geschaffen werden. Wenn angemessene Mindesteinkommensregelungen für bedürftige Menschen fehlen und die Aktivierungsmaßnahmen und Politik zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unwirksam seien, habe dies negative Folgen sowohl für die Betreffenden und ihre Familien als auch für die Arbeitsmärkte und das Wirtschaftswachstum. Sie führen aus, dass in den EU-Staaten in den letzten Jahren positive Schritte für Regelungen gemacht wurden, aber noch erhebliche Lücken bestehen.

Quelle: Europäische Kommissio

Die EU soll ihrer Auffassung nach vor diesem Hintergrund die Länder durch das Voneinander-Lernen und die Abstimmung gemeinsamer Leitlinien unterstützen. Die tatsächliche Umsetzung soll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, womit die Diversität und die besonderen Eigenheiten der nationalen Systeme geachtet werden, verspricht sie.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann sich die EU-Behörde folgende Leitlinien vorstellen

  • die Abdeckung und Zugang zu Mindesteinkommensregelungen auf der Grundlage transparenter Berechtigungskriterien, wie eine Bedürftigkeitsprüfung, der Wohnort, das Alter und Verwaltungsanforderungen
  • die Angemessenheit der Mindesteinkommensleistungen, einschließlich ihrer Festsetzung und Anpassung, sowie die Verknüpfung der Leistungen mit Referenzwerten
  • ein wirksamer Zugang zu Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere individuell angepassten aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, und das Auslaufen von Sozialleistungen, um Anreize für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen
  • eine wirksame Koordinierung zwischen Anbietern von unterstützenden Sozialdienstleistungen, Arbeitsverwaltungen und den für die Zahlung von Leistungen zuständigen Behörden
  • Mechanismen für eine solide Verwaltung, Überwachung und Bewertung, einschließlich integrierter Verwaltungsverfahren und Datenverwaltung, sowie Berücksichtigung von unter anderem finanziellen Aspekten.

Möglicherweise werden im laufenden Beratungsprozess weitere Ideen dazu kommen.

Über dieser Seite können Stellungnahmen eingereicht werden.

European Consulting Group