EP unterstützt Aufstockung des Hilfsfonds für benachteiligte Menschen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in ihrer Plenarsitzung am 20. Januar 2021 beschlossen, die rechtliche Grundlage für den Europäischen Hilfsfonds für besonders benachteiligte Personen zu verändern, damit die EU-Staaten die nationalen Fördermittel mit Geldern aus der REACT-EU-Initiative aufstocken können. 

Angesichts der steigenden Anzahl von Menschen in der EU, die aufgrund der Corona-Pandemie auf Nahrungsmittelhilfe und andere grundlegende Unterstützung angewiesen sind, sprach sich das EP dafür aus, die zusätzlichen Finanzen, die für die Europäischen Strukturfonds aus REACT-EU zur Verfügung stehen, auch auf den sogenannten FEAD auszuweiten. REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) ist Teil des europäischen Aufbauinstruments “NextGenerationEU”. Es stellt den Mitgliedstaaten Extra-Mittel für die Jahre 2020 bis 2022 bereit, die über die Fonds, wie den Europäischen Sozialfonds oder dem Europäischen Regionalfonds für wirtschaftliche, arbeitsmarktbezogene und soziale Maßnahmen ausgegeben werden können.Der Europäische Hilfsfonds FEAD wurde 2014 als EU-Maßnahme zur Linderung der schlimmsten Formen von Armut und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in Europa eingeführt. Der Fonds kommt jährlich rund 13 Millionen Menschen zugute, darunter etwa vier Millionen Kinder. Die Covid-19-Pandemie hat die soziale Kluft vertieft und zu mehr Arbeitsplatzverlusten, höheren Arbeitslosenzahlen und mehr Ungleichheiten geführt. 

Das Parlament nahm seinen Beschluss mit 649 Stimmen bei 7 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen an. Die Berichterstatterin des EP für die Initiative wies in ihrer Erläuterung darauf hin, dass die Pandemie weitreichende Folgen für die Lebensqualität der Menschen habe, insbesondere für diejenigen, die von Anfang an gefährdet waren. Für mehr als 20 % aller Europäer habe sich die persönliche Lage verschlechtert. Der Fonds solle deshalb dazu beitragen, bedürftige Menschen in ihrem Weg aus der Armut und zurück in die Gesellschaft zu unterstützen.

Durch die überarbeitete Gesetzesgrundlage wird der Hilfsfonds nun mit den anderen Fonds gleichgesetzt. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie die in der FEAD-Verordnung vorgesehenen Mittel zusätzlich aufstocken. Diese Mittel müssen nicht von den Ländern kofinanziert werden. So sollen die öffentlichen Haushalte nicht weiter belastet werden, begründet die Kommission diese Ausnahme. Nun muss der Rat der EU die Gesetzesänderung noch formell billigen. Für die neue Förderphase 2021 bis 2027 wurde der FEAD in den Europäischen Sozialfonds+ aufgenommen.

European Consulting Group