Europäische Kommission fördert weitere Projekte der grenzüberschreitenden Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Mit einem erneuten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) möchte die Europäische Kommission die EU-interne Arbeitskräftemobilität weiterbefördern, um das Problem fehlender Fachkräfte in einigen Sektoren abmildern zu helfen. Mit dem Aufruf will sie Vermittlungsmaßnahmen für Beschäftigungslose über die Grenzen hinweg stimulieren, sei es für einen Arbeitsplatz oder eine berufliche Ausbildung. Die Projekte sollen dazu beitragen, 4.000 Stellen in Wirtschaftssektoren zu besetzen, die große Schwierigkeiten haben, adäquate Mitarbeiter*innen zu finden.  

Die aktuelle Ausschreibung ist Teil von EURES TMS, das für Targeted Mobility Scheme (TMS) steht. EURES ist das europäische Kooperationsnetzwerk von Arbeitsvermittlungen zur Förderung der Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen in Europa. Das TMS-Instrument einer zielgerichteten Arbeitskräftemobilität wurde im Jahr 2019 eingeführt und entstand aus den beiden Initiativen „Your first EURES job“ (YFEJ) sowie „Reactivate“ der Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales. Geförderte Projekte unter TMS sollen maßgeschneiderte Arbeitsvermittlungsdienste anbieten, die es Jobsuchenden erleichtern, Mobilitätshindernisse zu überwinden.

Über den jetzigen Aufruf verspricht sich die Europäische Kommission die Kofinanzierung von drei bis vier Vorhaben für solche grenzüberschreitende Stellenvermittlungen. Diese können in unterschiedlichen Sparten angesiedelt sein und diverse Unterstützungsmaßnahmen umfassen, je nach den Erfordernissen der nationalen Arbeitsmärkte. Inbegriffen müssen allerdings Vorkehrungen für Vorstellungsgespräche in einem anderen Mitgliedstaat sein, Kosten für Umzüge, Sprachkurse sowie Unterstützung bei der Integration in Arbeit und in die neue Umgebung. Die Endbegünstigten sind Arbeitsuchende, Praktikant*innen und Auszubildende sowie diejenigen Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Firmen, die neue Mitarbeiter*innen einstellen. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen können direkte finanzielle Unterstützung in Form von gezielten Zuschüssen erhalten. Die Vermittlung kann unter anderem als Teil von bestehenden transnationalen Initiativen, regionalen grenzüberschreitenden Maßnahmen oder Projekten für bestimmte Sektoren erfolgen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Antragsteller laut Förderleitfaden die folgenden Leistungen in ihren Projekten abdecken:

  • eine europäische Partnerschaft, an der möglichst viele verschiedene Arbeitsmarktorganisationen beteiligt sind, die sich auf die berufliche Integration und  Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit befassen,
  • Kooperationsvereinbarungen zwischen EURES-Mitgliedern bzw. deren Partnerorganisationen und weiteren Arbeitsmarktorganisationen in den beteiligten Ländern, insbesondere auch private Arbeitsvermittlungsdiensten,
  • Unterstützungsangebote bei der Suche nach Angeboten und freien Stellen, den Abgleich mit Bewerber*innen und die Vorbereitung der Vermittlung bzw. Einstellung,
  • Bereitstellung von direkter finanzieller Unterstützung sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber,
  • maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen bei der Ankunft und der Integration vor Ort
  • spezielle Unterstützungsmaßnahmen für die Vermittlung von Bewerber*innen in Praktika oder Ausbildungsstellen in einem anderen Land.

Insgesamt stehen 12 Mio. € für diesen Call zur Verfügung. Vorschläge müssen bis zum 15. Februar 2023 eingereicht werden.

European Consulting Group