FAST-Care folgt CARE zur Unterstützung der EU-Staaten bei der Flüchtlingsaufnahme

Die Europäische Kommission hat gestern eine weitere Unterstützungsmaßnahme für die Staaten der EU vorgeschlagen, um die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine abfedern zu helfen.

Diese Maßnahme mit dem Titel „Flexible Unterstützung der Gebiete“, kurz FAST-CARE, soll die bereits im Rahmen von CARE (Cohesion’s Action for Refugees in Europe – Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) bereitgestellte Unterstützung durch zusätzliche kohäsionspolitische Mittel und größere Flexibilität ausweiten. Der Fokus liegt dabei auf einem größeren Handlungsspielraum für die Regionen und die lokale Ebene.

Dort wo CARE eine schnelle Umwidmung von kohäsionspolitischen Mitteln für die Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine mit Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Übersetzungsdiensten oder von Ausbildung ermöglicht, soll der öffentlichen Hand mit FAST-CARE noch mehr Spielraum bei der Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds zugunsten der Vertriebenen sowie der Aufnahmeländer ermöglicht werden. Bereits mit CARE erhielten die Staaten förderrechtlich mehr Freiheiten, um die noch verbleibenden Mittel der Strukturfonds aus 2014–2020 und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen für die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen zu nutzen.

Die Kommission begründet ihr jüngstes Vorhaben damit, dass sie vom Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und den Regionen der EU aufgefordert sei, neue förderpolitische Initiativen für mehr Hilfe vorzuschlagen.

In Ihrer Mitteilung “Upgrading Cohesion policy – Flexible Assistance to territories (FAST – CARE) – to address the consequences of Russian aggression” beschreibt sie die wesentlichen Bausteine der Initiative.

Danach erhält das Paket drei Änderungen der Rechtsvorschriften der Kohäsionspolitik für die Zeiträume 2014–2020 und 2021–2027, um die Mitgliedsländer bei der schnelleren Integration von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen und gleichzeitig die Erholung der Regionen von der Covid-19-Pandemie zu fördern.

Die beiden für die EU-Strukturfonds zuständigen Kommissar*innen Elisa Ferreira und Nicolas Schmit bei der Vorstellung von Fast Care, Quelle: Europäische Kommission

Erstens sollen diejenigen Mitgliedstaaten, lokalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft mehr Hilfe erhalten, die die vertriebenen Menschen aufnehmen. Dafür sieht die EU-Behörde Folgendes vor:

  • die Vorfinanzierungszahlungen werden um weitere 3,5 Mrd. € für die Jahre 2022 und 2023 erhöht und sollen somit allen Mitgliedstaaten mehr Liquidität verschaffen.
  • Die Möglichkeit einer 100%igen Kofinanzierung durch die EU im Zeitraum 2014–2020 wird nun auf den Förderschwerpunkt der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen ausgeweitet. Diese Option gilt auch für Programme des Zeitraums 2021–2027 und soll Mitte 2024 überprüft werden.
  • Die Mitgliedstaaten können den Betrag der mit CARE eingeführten vereinfachten Globalzuschüsse zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen von 40 € auf 100 € pro Woche und Person erhöhen. Anstelle von bisher 13 Wochen können sie diese Kosten für einen Zeitraum von bis zu 26 Wochen geltend machen.
  • Die bereits durch CARE zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingeräumte Möglichkeit der Querfinanzierung wird auf den Kohäsionsfonds ausgeweitet. Das bedeutet, dass nun auch Mittel aus dem Kohäsionsfonds genutzt werden können, um die Folgen der Migrationsherausforderungen zu bewältigen.

Zweitens sollen die veränderten Vorgaben es besser ermöglichen, Investitionen dorthin zu lenken, wo sie benötigt werden.

  • Mindestens 30 % der auf Grundlage der Flexibilitätsregelungen eingesetzten Mittel sollten Vorhaben zugutekommen, die von lokalen Behörden und lokal tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft verwaltet werden.
  • Ausgaben aus den Fonds können nun auch noch rückwirkend geltend gemacht werden, selbst wenn das Vorhaben bereits abgeschlossen ist.
  • Im Rahmen der Programme können auch Vorhaben unterstützt werden, die außerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des Programms, aber innerhalb des Mitgliedstaats durchgeführt werden. Das bietet die Möglichkeit, die finanzielle Unterstützung dorthin zu transferieren, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Drittens möchte die Kommission praktische Lösungen für die aufgrund der aktuellen Situation verursachten verzögerten Projektumsetzungen und Programmabwicklungen bieten.

  • Projekte über 1 Mio. €, beispielsweise im Bausektor, die im Rahmen der Programme des Zeitraums 2014–2020 gefördert werden, aber aufgrund von Preiserhöhungen, Rohstoff- und Arbeitskräftemangel nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, können im Rahmen der Programme des Zeitraums 2021–2027 weiter unterstützt werden.
  • Die Mitgliedstatten sollen mehr Flexibilität beim Abschluss der Programme aus der vorherigen Förderphase erhalten, um den Betrag der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu maximieren, selbst wenn sich die Durchführung verzögert hat.

Um die Vorschläge zu konkretisieren, müssen erneut die Dachverordnungen der Struktur- und Kohäsionsfonds angepasst werden, wozu die Kommission einen Entwurf vorgelegt hat.

European Consulting Group