Europäische Kommission legt Vorschlag für eine überarbeitete EU-Haushaltsordnung vor

Um die Vorschriften auf den aktuellen Finanzrahmen bis 2027 auszurichten, schlägt die Europäische Kommission weitere Veränderungen für die Haushaltsordnung der EU vor.

Die Haushaltsordnung enthält die wesentlichen Regeln für den Umgang mit dem EU-Budget, wie die Führung des Haushalts, die Gewährung öffentlicher EU-Mittel und die Verwaltung der Gelder aller EU-Organe. Sie enthält Vorschriften für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen der Institutionen als auch die Umsetzung der unterschiedlichen EU-Programme und Finanzhilfen.

Im Jahr 2018 wurde das Regelwerk bereits umfassend überarbeitet. Die Kommission hält es aber für notwendig, weitere Verbesserungen vorzunehmen, um – wie sie sagt – zu einem noch transparenteren, noch besser geschützten und noch anpassungsfähigeren Haushalt beizutragen.

Die vorgeschlagenen Veränderungen beziehen sich vor allem auf die Aspekte von Transparenz als auch die Wirksamkeit öffentlicher Mittel und die damit verbundenen Kontrollen und Prüfungen. Außerdem soll der Schutz der finanziellen Interessen gestärkt werden, indem klarer definiert ist, was Interessenkonflikte sind. Last but not least möchte die Kommission neue Instrumente einführen, um in Problemsituationen oder globalen Problemen, wie z.B. der Pandemie oder der Ukrainekrise, schnell und für die gesamte Gemeinschaft handeln zu können.

Quelle: Europäische Kommission

Unter der Überschrift „transparenterer EU-Haushalt“ ist das Anliegen

  • die Informationen, die die Öffentlichkeit über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel und über die Empfänger von EU-Mitteln erhält, zu optimieren, durch eine verbesserte öffentliche Datenbank, in der alle Haushaltsvollzugsarten enthalten sind
  • Kontrollen und Prüfungen wirksamer zu gestalten, durch die verpflichtende Erhebung der Daten der Empfänger von EU-Mitteln, einschließlich der Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer sowie
  • die Risikobewertung hinsichtlich Unregelmäßigkeiten, Betrug und Interessenkonflikten zu qualifizieren, indem ein integriertes IT-System für eine gezielte Datensuche und Analyse genutzt wird.

Den Schutz des EU-Haushalts will die Kommission mit einem verbesserten Früherkennungs- und Ausschlusssystems stärken. Dieses soll auch auf den Haushaltsvollzug bei geteilter Mittelverwaltung, wie beispielsweise bei den Europäischen Strukturfonds, ausgeweitet werden. Außerdem schlägt sie vor, den Begriff „Interessenkonflikt“ im Gesetz zu verändern, um Teilnehmer eher als bisher von Vergabeverfahren ausschließen zu können, falls Interessenkonflikte bestehen. Für eine Verbesserung der Kontrollen und Prüfungen setzt die Behörde auf intelligentere digitale Verfahren und neu entstehende Technologien.Der Vorschlag geht nun in das Abstimmungsverfahren mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat.

Weitere Details sind in dem „Fragen- und Antworten“-Dokument der Kommission enthalten.

European Consulting Group