Europäisches Datengovernancegesetz kann in Kürze in Kraft treten

Mit der Annahme seiner Position zum Datengovernance-Gesetz seitens des Europäischen Parlaments letzte Woche stehen die Verhandlungen über das erste europäischen Datengesetz kurz vor dem Abschluss.

Die von der Europäischen Kommission Ende 2020 vorgeschlagene Verordnung über europäisches DatenGovernance soll dazu beitragen, dass einerseits mehr öffentliche Daten genutzt werden und gleichzeitig das Vertrauen in sogenannte Datenvermittler gestärkt wird.

Das Gesetz legt vor diesem Hintergrund Regeln für die folgenden Sachverhalte fest,

  • wenn Daten des öffentlichen Sektors, die den Rechten Dritter unterliegen, zur Weiterverwendung bereitgestellt werden,
  • wenn die gemeinsame Datennutzung durch Unternehmen gegen Entgelt in jedweder Form stattfindet und
  • die Nutzung von Daten aus altruistischen Gründen ermöglicht wird.

Außerdem reguliert das Gesetz Datenmarktplätze bzw. sogenannten Datenmittler, um deren Neutralität zu garantieren.

Die Abgeordneten unterstützen in ihrer Position diese Handhabung des EU-weiten Datenaustauschs, unter anderem, um das Potenzial für die künstliche Intelligenz zu erschließen. Sie wollen, dass Firmen oder Start-ups einen verbesserten Zugang zu Daten erhalten und so effektivere Voraussetzungen für Innovationen bestehen.  

Das Datengovernance Gesetz ist eine ebenfalls wesentliche Grundlage für die Schaffung der geplanten europäischen Datenräume, die in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen aufgebaut werden sollen.

In seiner Presseerklärung geht das Parlament auch darauf ein und schreibt, dass es ihnen wichtig ist, dass Daten, die freiwillig für Ziele von allgemeinem Interesse zur Verfügung gestellt werden, wie wissenschaftliche Forschung, Gesundheitsversorgung, Bekämpfung des Klimawandels oder Verbesserung der Mobilität, optimal genutzt werden. In der Öffentlichkeit soll deshalb auch die Vertrauenswürdigkeit von Diensten für die gemeinsame Datennutzung sichtbarer werden. So sprechen sich die Europaparlamentarier*innen für ein gemeinsames europäisches Logo aus. Das Logo soll verdeutlichen, dass die Daten im Sinne des europäischen Standards ausgetauscht und weitergegeben werden.  Um das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen, definiert das Gesetz Anforderungen an die unterschiedlichen Beteiligten. So dürfen öffentliche Stellen keine Vereinbarungen abzuschließen, die bestimmten Datendiensten ausschließliche Rechte verleiht. Der Ausschließlichkeitszeitraum des Rechts auf Weiterverwendung von Daten darf bei neuen Verträgen zwölf Monate nicht überschreiten und muss bei bestehenden Verträgen auf zweieinhalb Jahre begrenzt werden.

Angelika Niebler bei einer Pressekonferenz zum DGA, Quelle: Europäisches Parlament

Für die Berichterstatterin des EP für die Rechtsgrundlage, die bayerische CSU-Abgeordnete Angelika Nieblermarkiert der Data Governance Act den Beginn einer Zäsur in der europäischen Daten- und Digitalpolitik. Das äußerte sie aus Anlass der Verabschiedung des Texts im Plenum. Wenn Vertrauen und Fairness gewährleistet seien, könne der EU-weite Datenaustausch sein volles Potenzial entfalten und neue, nachhaltige Geschäftsmodelle und Innovationen hervorbringen, sagte sie. Der Rechtsakt bildet ihrer Auffassung nach einen der Grundpfeiler der EU-Datenstrategie, mit dem Datenmonopolisten der Kampf angesagt würde. Ihre Vision ist eine datengetriebene Gesellschaft und Wirtschaft ‚made in Europe‘.

Der Text wurde vom Parlament mit 501 gegen 12 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Nun muss der Rat diesen Text seinerseits noch formell verabschieden. Die Verordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

European Consulting Group