Europäische Kommission genehmigt Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland

Die Europäische Kommission gab am 19. April die Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung Deutschlands 2021 bis 2027 bekannt. Partnerschaftsvereinbarungen beschreiben die Pläne der Mitgliedstaaten für die Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und sind Voraussetzung für den Mitteltransfer. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens liegen jetzt insgesamt zwei dieser formalisierten Abkommen vor.

Deutschland nutzt für die nächsten sieben Jahre  den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in einem Umfang von rund 20 Mrd. €. Darüber hinaus sind Förderungen aus dem Europäischen Meeres, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) vorgesehen.

Mit der Vereinbarung sind die insgesamt 52 operationellen Programme (OPs) in Deutschland bestätigt, davon 31 regionale und 2 nationale OPs sowie 19 INTERREG-Programme. Jedes der 16 Bundesländer verwaltet getrennte EFRE- und ESF+-Programme, mit Ausnahme Niedersachsens, informiert die Kommission. Das Land habe sich für ein kombiniertes EFRE-/ESF+-Programm entschieden. Zwei Programme werden auf Bundesebene durchgeführt: das EMFAF-Programm und ein separates landesweites ESF+-Programm. 

In seinem Dokument hat sich Deutschland ausdrücklich verpflichtet, die Koordinierung der kohäsionspolitischen Fonds mit der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherzustellen.

Zu den übergreifenden deutschen Schwerpunkten der europäischen Förderung gehören eine grüne Wirtschaft, Forschung und Innovation, mehr sozialer Zusammenhalt und die territoriale Entwicklung.

30 % der Gesamtmittel sollen für den sozialen Zusammenhalt verwendet werden. So werde insbesondere der ESF+ inklusive, hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen unterstützen. Gefördert wird auch die Stärkung inklusiver sozialer Dienste, wie z. B. die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen und die Einrichtung von Unterstützungsdiensten für ältere Menschen wie Pflege- und Begleitdienste. Investitionen in Um- und Weiterqualifizierungsangebote soll darüber hinaus die Zukunftsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen verbessern helfen. Darüber würde ein Beitrag zur Schaffung einer klimaneutralen, digitaleren und inklusiveren Gesellschaft geleistet, so der Text. Die Bekämpfung der Kinderarmut und die Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie die Unterstützung der aus der Ukraine flüchtenden Menschen sind weitere Ziele.

30 % der Investitionen sind ebenfalls für die Unterstützung von Forschung und Innovation in Unternehmen, die Digitalisierung, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die intelligente Spezialisierung geplant.

Für Projekte der territorialen Entwicklung sind 5 % der Mittel vorgesehen. Hier geht es um die Entwicklung integrierter territorialer Strategien, vor allem in städtischen Gebieten.

Die Kommissarin Elisa Ferreira sieht diese zweite Vereinbarung der neuen Programmgeneration 2021–2027 als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Aktivierung der Kohäsionsprogramme und zur Einleitung von Projekten vor Ort. Damit könnten die dringend benötigten Investitionen nach der Pandemie mobilisiert werden, sagte sie.

Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit begrüßte die Genehmigung ebenfalls. Der ESF trage in Deutschland maßgeblich dazu bei, die Menschen zu unterstützen, neue und bessere Arbeitsplätze zu finden, die Kompetenzen zu erwerben, die sie für die angebotenen Arbeitsplätze benötigen, und ein Sicherheitsnetz für die Schwächsten der Gesellschaft zu knüpfen. „Die heute genehmigte Partnerschaftsvereinbarung wird Deutschland dabei helfen, die nationalen Ziele der Säule sozialer Rechte in den Bereichen Beschäftigung, lebenslanges Lernen und Armutsbekämpfung zu erreichen“, erklärte er. 

European Consulting Group