EU-Richtlinie zu Lohntransparenz in Unternehmen geht in den Vermittlungsausschuss

Das Europäische Parlament hat diese Woche einem Kompromissvorschlag der Europäischen Kommission zur Richtlinie für Lohntransparenz in der EU zu großen Teilen zugestimmt. Nun können die Verhandlungen in die nächste Runde gehen, bei denen es um einen Kompromiss mit den Mitgliedstaaten geht.

Eine solche gesetzliche Regelung gründet auf dem Grundsatz des gleichen Entgelts, der im EU-Vertrag verankert ist. Dagegen steht die Realität, wonach Statistiken ein durchschnittliches Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von ca. 13 % und wenig Verbesserung in den letzten Jahren zeigen. Dabei bestehen allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Am Dienstag beschloss das Parlament mit 403 gegen 166 Stimmen und 58 Enthaltungen die Aufnahme von Verhandlungen mit den EU-Regierungen, um einen gemeinsamen Rechtstext für eine Richtlinie über Lohntransparenz zu finden.

Die Abgeordneten fordern, dass EU-Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (statt 250 wie ursprünglich vorgeschlagen) verpflichtet werden, Informationen offen zu legen, die es den Beschäftigten erleichtern, Gehälter zu vergleichen und ein mögliches geschlechtsspezifisches Lohngefälle in ihrem Unternehmen aufzudecken. Die Instrumente zur Bewertung und zum Vergleich des Gehaltsniveaus sollten auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme umfassen.

Wenn die Lohn- und Gehaltsniveaus ein Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von mindestens 2,5 % zeigen, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretungen eine gemeinsame Lohn- und Gehaltsbewertung durchführen und einen Aktionsplan für die Gleichstellung entwickeln. Im Ursprungsvorschlag lag dieser Wert bei 5 %.

Die Mehrheit des Parlament hat sich dafür ausgesprochen, ein EU-Gütesiegel für Arbeitgeber*innen einzuführen, deren Unternehmen keine geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede aufweisen. Dies soll von der Kommission auf den Weg gebracht werden.

Der Text sieht weiter vor, dass Beschäftigte und deren Vertreterinnen und Vertreter das Recht haben sollen, klare und vollständige Informationen über das individuelle und durchschnittliche Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erhalten. Geht es nach den Abgeordneten sollen außerdem Geheimhaltungsklauseln für Angestellte bezüglich ihrer Gehälter verboten werden. Beschäftige sollen Informationen über die Entlohnung der eigenen oder einer anderen Kategorie verlangen können.

Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag der Kommission, die Beweislast in Lohnfragen umzukehren. In Fällen, in denen eine angestellte Person der Meinung ist, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts nicht angewandt wurde, und den Fall vor Gericht bringt, sollen die Arbeitgeber*innen beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Nun bleibt abzuwarten, ob es ein zähes Ringen um den Kompromiss zwischen den drei EU-Institutionen wird.

European Consulting Group