Europäisches Parlament stimmt Umwidmung von Geldern aus Struktur- und Asylfonds der EU für ukrainische Flüchtlinge zu

Das Europäische Parlament hat nach nur zwei Wochen die Vorschläge der EU-Kommission zur Umwidmung von Fördermitteln aus den Strukturfonds und dem Asylprogramm zugunsten von Flüchtlingen aus der Ukraine gebilligt. Damit sollen die EU-Staaten ihre Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen auch mit EU-Geldern finanzieren können. Sie können bei Bedarf ihre noch laufenden Programme aus der Haushaltsperiode 2014-2020 als auch aus REACT-EU nutzen.  

In dem Vorschlag mit dem Namen CARE (Cohesion Action for Refugees in Europe) hatte die Kommission vorgeschlagen, erneut mehr Flexibilität zu ermöglichen, damit verfügbare Mittel rasch für solche Soforthilfen umgewidmet werden können. Bei den Strukturfonds denkt die EU-Behörde insbesondere an Mittel, die bisher noch nicht verwendet wurden. Darüber hinaus können die für 2022 vorgesehenen Mittel in Höhe von 10 Mrd. € aus REACT-EU für diese neuen Anforderungen verwendet werden. Die Änderung erlaubt den EU-Ländern auch, die Rückerstattung von Geldern zu beantragen, die sie bisher zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge ausgegeben haben. Dies geht rückwirkend ab dem 24. Februar, dem Beginn der russischen Invasion. So soll auch die aus der Pandemie bekannte Ausnahme für ein weiteres Jahr gelten, 100 %, statt der im Regelfall höchsten 85 % aus den Fonds zu finanzieren.

Ein zweiter Beschluss der Europaabgeordneten stimmt der Idee zu, die Laufzeit für die Nutzung von Finanzmitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit um ein Jahr bis Mitte 2024 zu verlängern. Damit können die nationalen Verwaltungsbehörden auch hier entscheiden, ungenutzte Gelder zugunsten der Flüchtlinge einzuplanen. Die EU-Institutionen gehen davon aus, dass darüber 420 Millionen € an zusätzlicher Unterstützung bereitgestellt wird. Förderfähig sind die Unterbringung, Verpflegung, Gesundheitsversorgung oder zusätzliches Personal bei Aufnahmestellen.

Nun muss der Rat der EU diesen veränderten Vorschriften noch formal zustimmen, es wird erwartet, dass auch dies schnell geht.

European Consulting Group