Europaabgeordnete setzen sich für die Schaffung eines europäischen Statuts für Vereine und gemeinnützige Organisationen ein

Das Europäische Parlament hat ein vor vielen Jahren diskutiertes und dann in der Schublade verschwundenes Dossier zu europäischen Vereinen und Stiftungen wieder in die Hand genommen. Die Abgeordneten sprachen sich letzte Woche in einer Mehrheit dafür aus, ein europäisches Vereinsstatut zu schaffen.

Sie nahmen eine Entschließung an, in der sie ihre Argumente für die Einführung eines rechtlichen Rahmens für Vereine darlegen und einen Gesetzesentwurf anhängen. Dem Bericht mit der Forderung einer Gesetzesinitiative schlossen sich 530 Parlamentarier*innen an, 146 stimmten dagegen.

Sie weisen darauf hin, dass es den Organisationen ohne Erwerbszweck an einer Rechtsform auf Unionsebene fehle, im Gegensatz zu anderen Interessengruppen in Europa, für die rechtliche Formate der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestehen: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung und die Europäische Aktiengesellschaft für Unternehmen, der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit für öffentliche Einrichtungen oder Europäische Parteien für politische Gruppen. Fehlendes Recht auf Ebene der Union behindert ihrer Auffassung nach, dass sich eine starke gesamteuropäische Zivilgesellschaft entwickelt und diese unterstützt werden kann.

Das Parlament weist weiter auf die Schwierigkeiten hin, denen gemeinnützige grenzüberschreitend tätige Organisationen ausgesetzt sind. Diskrepanzen zwischen den Vorschriften der Mitgliedstaaten führten zu ungerechtfertigten rechtlichen und administrativen Belastungen, meint es.

Sergey Lagodinsky, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den Bericht über ein Statut für europäische grenzüberschreitende Vereine und gemeinnützige Organisationen, Quelle: EP

Deshalb fordern die Abgeordneten die Kommission auf, eine Verordnung vorzulegen, die europäische Vereine und gemeinnützige Organisationen ermöglichen. Dieses Gesetz sollte Vorschriften über die Gründung, Transparenz und Steuerung grenzüberschreitend tätiger Einrichtungen enthalten. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten gemeinsame Mindeststandards für Nichtregierungsorganisationen in den EU-Staaten, die über eine Richtlinie vereinheitlicht werden sollen. Dass soll auch die gegenseitige Anerkennung von steuerbefreiten gemeinnützigen Organisationen, einschließlich philanthropischer Organisationen, zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Außerdem sprechen sie sich für transparente und diskriminierungsfreie Verfahren überall in der EU aus, die angemessene und leicht zugängliche Finanzierungen für gemeinnützige Organisationen sicherstellen.

In der Debatte erklärten eine Reihe von Parlamentarier*innen, dass sie zunehmend über die Probleme beunruhigt seien, die Verbände und gemeinnützige Organisationen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken erleben. Sie befürchten, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit – die in einigen Mitgliedstaaten bereits bedroht seien – weiter eingeschränkt würden. Die Abgeordneten glauben auch, dass diese Schwierigkeiten Nichtregierungsorganisationen davon abhalten, über EU-Grenzen hinweg zu arbeiten.

Nun ist es an der Europäischen Kommission, zu reagieren. Entweder sie legt Gesetzgebungsinitiativen vor oder muss den Abgeordneten begründen, warum sie sich dagegen entscheidet.

Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus hält es das EP für angebracht, eine Strategie zur Stärkung der Zivilgesellschaft in der Union aufzulegen, und fordert von der EU-Behörde einen entsprechenden Vorschlag.

European Consulting Group