Europäischer Rechnungshof: ESF-Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit sind nicht zielgerichtet genug

Der Europäische Rechnungshof legte jetzt einen Sonderbericht vor, in dem er feststellt, dass die über den Europäischen Sozialfonds finanzierten Maßnahmen zwar viele Langzeitarbeitslose erreichen, aber speziell zugeschnittene Angebote möglicherweise effektiver wären.

In dem Sonderbericht ESF-Unterstützung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit: Maßnahmen müssen zielgerichteter, bedarfsgerechter und besser überwacht werden“ befassten sich die Prüfer*innen mit den in den EU-Staaten umgesetzten Arbeitsmarktmaßnahmen in der ESF-Periode 2014-2020. Insgesamt standen rund 11,4 Milliarden € für den ESF-Schwerpunkt „Zugang zur Beschäftigung“ zur Verfügung. Die Autor*innen bestätigen, dass durch den ESF eine Vielfalt unterschiedlicher Maßnahmen finanziert wurden, die großen Gruppen von Langzeitarbeitsuchenden zugutegekommen sind. Allerdings sind diese deren Auffassung nach nicht zielgerichtet genug gewesen. Sie sehen einen Nachteil darin, dass Langzeitarbeitslose als Teil einer größeren Gruppe Beschäftigungssuchender erfasst werden.   

Die Prüfer*innen kritisieren weiter, dass die durch nationale Arbeitsmarktpolitiken einiger EU-Staaten eingeführten individualisierten Ansätze für langzeitarbeitslose Personen keine Auswirkung auf die Ausrichtung der ESF-Unterstützung zugunsten der spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe habe. Dies führt nach Meinung des Rechnungshofes auch dazu, dass nicht eindeutig nachzuvollziehen sei, welche konkreten Ergebnisse die ESF-Förderung für Langzeitarbeitslose erbringen. Das sei eine  Schwäche des Monitoring- und Bewertungsrahmen des ESF, da es keine spezifischen Ausgabenkategorien für bestimmte Zielgruppen gebe.

Damit sich dies in Zukunft ändert, empfehlen die Rechnungsprüfer*innen, die neuen ESF+-Regeln dahingehend anzuwenden, einen speziell auf langzeitarbeitslose Personen und deren Bedürfnisse ausgerichteten Ansatz umzusetzen. Er fordert die Kommission auf, das zumindest von denjenigen Mitgliedstaaten einzufordern, die besonders akute Probleme von Langzeitarbeitslosigkeit haben.  

Laut den neuesten verfügbaren Jahreszahlen waren 2020 35 % der 15 Millionen Arbeitsuchenden in der EU seit mindestens 12 Monaten arbeitslos. Die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie könnten das Problem weiter verschärfen, meinen die Autor*innen des Sonderberichts.

European Consulting Group