EU-Kommission erweitert Freistellung von Beihilfegenehmigungen

Die Europäische Kommission beschloss im Juli eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dies soll es den Mitgliedstaaten erleichtern, Beihilfen und öffentliche Kofinanzierungen bei der Umsetzung von bestimmten EU-Förderprogrammen ohne vorherige Prüfung durch die Kommission zu gewähren. Die Entscheidung zielt ebenfalls darauf ab, ausgewählte Investitionen im digitalen und ökologischen Transformationsprozess von der Beihilfeprüfung zu befreien.

Die Wettbewerbsregeln der EU sehen grundsätzlich vor, dass die Mitgliedsländer staatliche Beihilfen bei der EU-Behörde anmelden müssen und erst nach einer Genehmigung vergeben dürfen. Die sogenannte EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen erlaubt der Kommission, bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären und damit von der Anmeldepflicht auszunehmen. Voraussetzung ist, dass dies keine Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt auslöst. Für alle Gruppenfreistellungen gilt, dass die Investitionen einem Ziel von gemeinsamem Interesse und den Zielen des sozioökonomischen Zusammenhalts gelten und auf das erforderliche Minimum begrenzt sind.

Bei den Programmen der EU, für die Gruppenfreistellungen eingeführt werden, handelt es sich um den Fonds „InvestEU“ zur Unterstützung von Unternehmen in der wirtschaftlichen Erholungsphase, das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe und die Investitionen aus den Europäischen Strukturfonds, die die Europäische territoriale Zusammenarbeit fördern, wie das Interreg-Programm.

Die von der Anmeldung in Brüssel freigestellten Beihilfen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Green Deal und der digitalen Ziele beziehen sich auf folgende Kategorien:

  1. Beihilfen für Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden,
  2. Beihilfen für die Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsarme Straßenfahrzeuge,
  3. Beihilfen für feste Breitband-Netze, 4G- und 5G-Mobilfunknetze, bestimmte transeuropäische Infrastrukturprojekte für digitale Konnektivität und bestimmte Gutscheine.

In den genannten Fällen werden die Verfahren dadurch vereinfacht, dass die Kommission nur noch nachträglich informiert werden muss.

Grüne Beleuchtung des Kommissionsgebäudes aus Anlass des Green Deal, Quelle: Europäische Kommission

Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte zu der Entscheidung, dass damit das Zusammenspiel zwischen den EU-Fördervorschriften und den EU-Beihilfevorschriften für die laufende mehrjährige Finanzperiode verbessert werde. Gleichzeitig eröffne die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, staatliche Beihilfen für den ökologischen und digitalen Übergang anmeldungsfrei bereitzustellen und ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren, sagte sie.

Unbeschadet der aktuellen Beschlüsse für konkrete Gruppenfreistellungen überabeitet die EU-Behörde die gültige Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Den diesbezüglichen Fahrplan hatte sie zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Anpassungsvorschläge, so die Planungen, wird sie Ende dieses Jahres vorlegen.

Quelle: BMB S.A. Gesellschaft für Begleitsysteme und Monitoring Brüssel

European Consulting Group