EU-Rat und EU-Parlament haben sich auf die INTERREG-Verordnung geeinigt.

INTERREG wird für den Zeitraum 2021 – 2027 8,05 Mrd. € erhalten und, wie gehabt, die Kooperation in Grenzgebieten und in europäischen Räumen (z.B. Ostseeraum, Donauanrainer, Alpenraum etc.) fördern.

Neben den OPs der Grenzregionen gibt es weiterhin Finanzmittel für thematische Programme der Zusammenarbeit von Regionen. Dazu gehören wieder Interreg Europe, Urbact, Interact and ESPON.

Erstmals wird ein fester Betrag für die Regionen in der Randlage der EU zugewiesen.

Interreg teilt sich danach folgendermaßen auf:

  • 5,8 Mrd. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (früher Interreg A)
  • 1,467 Mrd. für die transnationale Kooperation
  • 490 Mio. € für die interregionale Kooperation
  • 280 Mio. € für die Gebiete in äußerster Randlage

Es wird eine spezifische Kofinanzierungsrate von 80 % geben.

Es soll thematische Konzentrationen geben, wobei insbesondere bei der Förderung in Grenzregionen der Green Deal eine Rolle spielen muss, aber auch – wie gehabt – Maßnahmen im Sinne des ESF.Durch flexiblere Förderregeln sollen mehr Kleinprojekte ermöglicht werden, z.B. für mehr Austausch und Begegnung der Bürger*innen.

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